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Der Designauftrag. Das Internet. Der Betriebsrat.

httpvh://www.youtube.com/watch?v=sW_7i6T_H78

Banale Logik, logis­ches Denken. Der Des­ig­nauf­trag: das Ding sollte so designed und dann pro­duziert wer­den, dass es die Halt­barkeit möglichst exakt der Gewährleis­tungs­frist plus ein Tag hat und dann auch in Teilen nicht weit­er­ver­wen­det oder gün­stig repari­ert wer­den kann. Sim­ple as that.

Neben­bei bemerkt, jed­er dieser utube clips der “utube ist bess­er als Fernse­hen“Kat­e­gorie lässt mich an die Debat­ten mit Betrieb­srätin­nen und Betrieb­sräten denken, die sich immer wieder im Zuge der Blog-Sem­i­nare ergeben.

Worum geht es da?

Nun, youtube.com ist in Unternehmen­snet­zw­erken in aller Regel ges­per­rt, so wie Face­book auch und dies und das und aller­lei. Die Begrün­dung lautet in der Regel, dass youtube-Clips doch nur Spiel­erei und Zeitvertreib wären und in der Arbeit nichts ver­loren hät­ten. Soweit die Begrün­dung, wenn über­haupt eine gegeben wird. Von nicht weni­gen Betrieb­sräten wird das ein­fach zur Ken­nt­nis genom­men.

Nur ist da einiges falsch daran.

Zunächst wäre da bere­its oben ange­sproch­en­er Aspekt, dass auf Youtube und diversen Video­plat­tfor­men im Netz sicher­lich “besseres” Pro­gramm zu find­en ist, als in den diversen Fernsehsendern. Unter anderem auch Tuto­ri­als zu diversen Soft­ware Pro­gram­men, Poli­tis­che Bil­dung und mit­tler­weile auch Infor­ma­tion­ssendun­gen der Betrieb­sräte sel­ber.

Vor allem aber ist es falsch, dass wir so unisono annehmen, es wäre vol­lkom­men recht­ens, wenn Unternehmen in ihren Fir­men­net­zw­erken ein­fach mal aus­ge­suchte Web­sites sper­ren. Dazu bräuchte es näm­lich eigentlich die Zus­tim­mung der geset­zlichen Belegschaftsvertre­tung, also des Betrieb­srats. Das Inter­net als Infra­struk­tur ist näm­lich zus­tim­mungspflichtig. Und damit auch Änderun­gen an dieser Struk­tur wie z.B. die Sper­rung von Web­sites.

Das wird allerd­ings so gut wie nir­gends so gehand­habt und sehr wenige Betrieb­sräte wis­sen über­haupt von diesen geset­zlichen Rah­menbe­din­gun­gen. Ist das nicht selt­sam?

Würde es wohl genau­so gle­ich­mütig akzep­tiert wer­den, wenn Unternehmen Radiosender block­ieren oder bes­timmte Zeitun­gen auf ihrem Gelände unter­sagen wür­den?

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