Zweiter Teil einer – geplanten – kleinen Serie über
die gesellschaftliche Funktion der Schulbildung für
die soziale Institution “Bildung” allgemein;
und über die österreichische Schulbildung im Speziellen.
Im ersten Teil dieser Serie von Betrachtungen zu ‘Bildung‘ bin ich von Maria Theresia (1717-1780) ausgegangen, bzw. von dem populären Bild, diese “österreichische Kaiserin” habe 1774 die Schulpflicht für alle eingeführt. Das scheint halb richtig, halb falsch zu sein1.
Mit nur einem Mindestmaß an nüchternem Abstand betrachtet ist es nur mehr Humbug. Halb richtig erzeugt eben nicht halbwegs stimmige sondern ganz falsche Bilder.
‘Die Wahrhaftigkeit der Bildung’ weiterlesen
- Richtig, Die allgemeine Schulordnung für die deutschen Normal-, Haupt- und Trivialschulen in sämmtlichen Kayserl. Königl. Erbländern wurde unterzeichnet. Richtig auch, das ist ein wichtiges Datum und bedeutete einen bedeutenden Reformschub.
Falsch, die Vorstellung, dass damit auch nur annähernd wirklich ein durchgesetztes Schulwesen für alle durchgesetzt wurde oder auch nur die notwendige Basis geschaffen wurde. Falsch, die Vorstellung, dass dahinter die Intention eines Zugangs zu Bildung für die Bevölkerung gestanden hat; sondern vielmehr die Kontrolle eines relevant werdenden Bürgertums in den Städten. Falsch, die Vorstellung, dass das österreichische Kaiserhaus damit historisch früh nennenswerte Schritte in Richtung eines organisierten und breiten Schulwesens gesetzt hätte. Im Vergleich mit z.B. England wird deutlich, dass dort wohl zwar keine “allgemeine Verordnung” unterzeichnet wird, dafür ganz im Gegensatz zum Habsburgerreich sehr wohl ernsthaft Schulen gebaut und Lehrer beschäftigt und bezahlt werden [↩]









Letzte Kommentare