hcv

AlVG: Arbeitslosenversicherungsgesetz

und jet­zt zu etwas ganz anderem.
Ein Schnipsel, das nicht einge­bet­tet son­dern zitiert wird. Aus einem inter­nen, nicht ganz öffentlichen Forum. Ich hoffe, ich verärg­ere nie­man­den.

Hier eine Ein­schätzung ein­er Per­son, die wie wenige weiß, wovon sie spricht, wenn sie eine solche Ein­schätzung zu einem in Begutach­tung befind­lichen Geset­ze­sen­twurf abgibt:

Es ist ger­ade eine unsägliche Nov­el­le in Diskus­sion, die neben ein, zwei Verbesserun­gen im Prinzip die gesamte Judikatur des VwGH zum Schutz Lohnar­beit­slos­er men­schen “over­rult”.
1. die so genan­nten Zumut­barkeits­bes­tim­mungen, ohne­hin die schärf­sten Europas, wer­den in sehr extremer weise ver­schärft,

2. der Rechtss­chutz der Betrof­fe­nen fak­tisch eingeschränkt und

3. über einen neuen Arbeits­be­griff bzw. über eine Art Min­destzeit­er­forder­nis Men­schen aus der AL-Ver­sicherung ver­drängt.

4. eben­falls enthal­ten ist eine Schein-AL-ver­sicherung für Selb­ständi­ge, die in absur­dester weise kon­stru­iert ist und
4.1 auf eine Dauer­sub­ven­tion der selb­ständi­gen durch unselb­ständi­ge hin­aus­läuft
(wobei: in einem sol­i­darischen Sys­tem sub­ven­tion­ieren qua­si immer irgendwelche irgendwelche anderen; es stellt sich halt die Frage, warum kein ein­heitlich­es Sys­tem geschaf­fen wird).

5. in Daten­schutz rechtlich­er Sicht wird das AMS befugt, bis ins intim­ste Pri­vatleben hineinge­hende Dat­en über ihre “KundIn­nen” bzw.
5.1 sog­ar über deren Haushalt­sange­höri­gen zu sam­meln.

die Verbesserun­gen sind:
etwas ein­facher­er Zugang zur Weit­er­bil­dungskarenz, sozial­rechtliche Absicherung von freien Dien­st­nehmerIn­nen bezüglich AL-Ver­sicherung und Insol­ven­zent­gelt­sicherung, die Möglichkeit, möglicher­weise legal im ALG/NH-Bezug eine Aus­bil­dung oder ein Studi­um zu machen

Und hier eine Peti­tion aus ander­er Quelle als obige Ein­schätzung:
Nein zur ALVG-Nov­el­le!

Eine Protes­tak­tion ist für den 27.11. ab 15:00 vor dem Par­la­ment geplant.

Kommt ein öster­re­ichis­ches ALG-II?
Was mich per­sön­lich beson­ders irri­tiert, das ist der let­ztere punkt neg­a­tiv­er Auswirkun­gen in der obi­gen Ein­schätzung. Dass das AMS befugt würde/wird:

bis ins intim­ste Pri­vatleben hineinge­hende Dat­en über ihre “KundIn­nen” bzw. sog­ar deren Haushalt­sange­höri­gen zu sam­meln.

Das erin­nert mich frap­pant an etwas. Hartz IV.

Wieso?
In D sind die (sic!) ‘Agen­turen für Arbeit’ zu ähn­lichem befugt wor­den. Was ihnen aber nicht mal reicht. Darüber hin­aus wer­den Arbeit­slose noch in/mit ihrer sozialen Sit­u­a­tion erpresst, deut­lich mehr anzugeben als notwendig und erlaubt.

Worauf das alles hin­aus läuft?
Zugriff auf das Ver­mö­gen von in Erwerb­sar­beit­slosigkeit ger­ate­nen Men­schen. Infor­ma­tio­nen find­en, die zur Ablehnung eines Anspruchs genutzt wer­den kön­nen.

Schreibe einen Kommentar

Basic HTML is allowed. Your email address will not be published.

Subscribe to this comment feed via RSS

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.