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Anspruch und Wirklichkeit: Pensionsanpassung 2008

Zwei Bilder, ein­fach gegenüber gestellt:

(Anklick­en zum Ver­größern)

Die Zahl der­er, für die die Pen­sion­san­pas­sung 2008 ein mageres Plus von brut­to 1,7% bringt, weil sie unter die Gren­ze der Min­dest­pen­sion fall­en: ~ 1 Mil­lion Öster­re­icherin­nen.

(… und an die 400.000 Frauen haben in Öster­re­ich gar keinen Pen­sion­sanspruch. Weil sie zwar wahrschein­lich ihr ganzes Leben gear­beit­et habe, aber unglück­licher­weise nicht in Erwerb­sar­beit.)

ps:
Warum ger­ade heute? Ich bin gestern wieder an diesem Info­plakat der Marke Neg­a­tivwer­bung vor­beigekom­men. Der Beitrag wäre vor 3 Monat­en passender gewe­sen. Da hatt’ ich das nach eini­gen Beiträ­gen zur Herb­st­lohn­runde und den Medi­en­bericht­en zur Pen­sion­ser­höhung (siehe unten) auch vor. Kam dann nicht mehr dazu.

Illus­tra­tiv ist das Ganze alle­mal und immer noch, oder?

2 Kommentare zu “Anspruch und Wirklichkeit: Pensionsanpassung 2008”

  1. hans christian

    Lieber Rein­hard,

    hab Deine Frage an Kol­le­gen in der Grund­la­gen­abteilung der GPA-djp weit­ergeleit­et.
    Die Antwort:

    Der Kol­lege, der nor­maler­weise seine erst­ma­lige Pen­sion­san­pas­sung mit 1. Jän­ner 2009 hätte, bekommt seine Pen­sion­san­pas­sung mit 1.November 2008 ( siehe unten § 636 Abs.2). Dies hat nichts mit den neuesten Vorhaben zu tun, son­dern wurde von der SPÖ und der ÖVP im Juni im Par­la­ment beschlossen und ist somit bere­its gel­tendes Recht.
    Freilich hätte sich die SPÖ eine noch deut­lich frühere Anpas­sung gewün­scht, ist aber dabei, wie so oft, am Veto der ÖVP gescheit­ert.

    dazu ein Auszug aus dem Gesetz:

    Pen­sion­san­pas­sung und Vervielfachung der Aus­gle­ich­szu­la­gen-Richt­sätze für das Jahr 2009

    § 636. (1) Die Pen­sion­san­pas­sung für das Jahr 2009 hat nach fol­gen­den Maß­gaben zu erfol­gen:
    1. § 108 Abs. 5 ist so anzuwen­den, dass an die Stelle des 30. Novem­ber eines jeden Jahres der 31. Okto­ber 2008 tritt;
    2. § 108e Abs. 9 Z 1 ist so anzuwen­den, dass an die Stelle des 31. Okto­ber eines jeden Jahres der 30. Sep­tem­ber 2008 tritt;
    3. § 108h Abs. 1 ist so anzuwen­den, dass an die Stelle des 1. Jän­ner eines jeden Jahres und an die Stelle des 1. Jän­ner dieses Jahres jew­eils der 1. Novem­ber 2008 tritt;
    4. § 108h Abs. 2 ist so anzuwen­den, dass an die Stelle des 31. Dezem­ber des vor­ange­gan­genen Jahres der 31. Okto­ber 2008 tritt.

    (2) Pen­sio­nen, die nach § 108h Abs. 1 let­zter Satz erst­ma­lig mit Wirk­samkeit ab 1. Jän­ner 2009 anzu­passen wären, sind bere­its mit Wirk­samkeit ab 1. Novem­ber 2008 anzu­passen.

    (3) Die Richt­sätze nach § 293 Abs. 1 sind für das Kalen­der­jahr 2009 abwe­ichend von § 293 Abs. 2 in Verbindung mit § 108 Abs. 6 bere­its mit Wirk­samkeit ab 1. Novem­ber 2008 zu vervielfachen.

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  2. Reinhard Staindel

    Sehr geehrte Damen und Her­ren!
    Ich bin seit 1. Juni 2007 in Pen­sion.
    Meine erste Pen­sion­san­pas­sung wäre ab 1. 1. 2009.
    Bekomme ich durch die Vorziehung der Pen­sion­san­pas­sung vom 1. 1. 2009 auf 1. 11. 2008 keine Pen­sion­ser­höhung?
    Bei der derzeit­i­gen Preis­steigerung wäre das ein Betrug der Rot-Schwarzen Regierung an den Pen­sion­sten, die man offen­sichtlich für dumm verkaufen will!
    mfg
    rst

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